Bitte informieren Sie uns bis zum 24.01.2020 über den aktuellen Stand
des/ der Wasserzwischenzähler(s) in Ihrer Wohnung.
Hierzu benötigen wir folgende Angaben:
Sollten wir bis zum 24.01.2020 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten
haben, so wird eine Schätzung Ihres Wasserverbrauches vorgenommen.