F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen

Ist bei Anmietung einer unserer Wohnungen immer ein Wohnberechtigungsschein nötig?

Nein! Rund 85 % unserer Mietwohnungen sind ohne einen Wohnberechtigungsschein mietbar.

Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Beantragung für die Stadtbezirke von Werdohl:
Stadtverwaltung Werdohl
Fachbereich „Soziales, Wohnen und Jugend“
Ansprechpartnerin: Frau Lewig,
Telefon: 02392 971-312
Rathaus Nebengebäude, Zimmer 55
Lüdenscheider Straße 6, 58791 Werdohl

Beantragung für die Stadt Neuenrade:
Märkischer Kreis
Fachdienst Wohnungswesen
Ansprechpartnerin: Frau Vander-Cluyzen,
Telefon: 02351 966-6841
Kreishaus Lüdenscheid, Zimmer 321
Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Des Weiteren dürfen bestimmte Wohnungsgrößen pro Person nicht überschritten werden. Nähere Informationen geben dazu gerne unsere Mietbetreuer.

Sind die Mietverträge bei der Woge-Werdohl befristet?

Nein, unsere Dauermietverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.

Was passiert, wenn ich meine Wohnung gekündigt und noch gar keine neue Wohnung gefunden habe?

Nach Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie aus der gekündigten Wohnung ausgezogen sein. Wurde von der Woge-Werdohl kein Nachmieter gefunden, so hat der noch wohnende Mieter Glück gehabt. Er kann in der Wohnung bleiben. Ein neues Mietverhältnis beginnt, das wieder mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden muss. Dieses Verfahren ist aber sehr riskant, weil bei Anschlussvermietung der alte Mieter auf jeden Fall ausziehen muss. Passiert der Auszug nicht, so macht sich der Vormieter schadensersatzpflichtig. Das kostet dann richtig Geld. Also erst einen neuen Mietvertrag unterschreiben und dann die alte Wohnung kündigen.

Ich möchte innerhalb der Bestände der Woge-Werdohl umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

Nein! Ein Wechsel ist problemlos möglich. Überschneidungen und doppelte Mietzahlungen sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird.

Muss man bei der Woge-Werdohl Provision oder Anteile zahlen?

Nein, es sind keine Anteile (vielleicht bekannt bei Genossenschaften) zu entrichten. Eine Provision ist nicht zu zahlen!

Fällt bei der Woge-Werdohl Kaution an?

Ja, es fallen 3 Kaltmieten Kaution an.

Warum darf man keine Parabolantenne anbringen?

Durch das Anbringen von Satellitenschüsseln wird die äußere Ansicht unserer Häuser wesentlich beeinträchtigt. Deshalb sind unsere Wohnungen zum überwiegenden Teil mit Kabelfernsehen ausgestattet, die über zahlreiche Programme verfügen. Für unsere ausländischen Mitbürger können zusätzliche Programme in das Kabelfernsehen eingespeist werden. Außerdem kann durch das Anbringen einer Parabolantenne die Bausubstanz beschädigt werden.

Ihre Frage wird hier nicht beantwortet?

Kein Problem - lassen Sie uns eine Email zukommen und wir bemühen uns, Ihre Fragen so schnell und so ausführlich wie möglich zu beantworten.