Nein! Rund 85 % unserer Mietwohnungen sind ohne einen Wohnberechtigungsschein mietbar.
Beantragung für die Stadtbezirke von Werdohl:
Stadtverwaltung Werdohl
Abt. Soziales
Ansprechpartnerin: Frau Seckin
Telefon: 02392 971-312
Rathaus Nebengebäude, Zimmer 54
Lüdenscheider Straße 6, 58791 Werdohl
Beantragung für die Stadt Neuenrade:
Märkischer Kreis
Fachdienst 22
Ansprechpartnerin: Frau Sommer
Telefon: 02351 966-6841
Kreishaus Lüdenscheid, Zimmer 321
Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Des Weiteren dürfen bestimmte Wohnungsgrößen pro Person nicht überschritten werden. Nähere Informationen geben dazu gerne unsere Mietbetreuer.
Nein, unsere Dauermietverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie aus der gekündigten Wohnung ausgezogen sein. Wurde von der Woge-Werdohl kein Nachmieter gefunden, so hat der noch wohnende Mieter Glück gehabt. Er kann in der Wohnung bleiben. Ein neues Mietverhältnis beginnt, das wieder mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden muss. Dieses Verfahren ist aber sehr riskant, weil bei Anschlussvermietung der alte Mieter auf jeden Fall ausziehen muss. Passiert der Auszug nicht, so macht sich der Vormieter schadensersatzpflichtig. Das kostet dann richtig Geld. Also erst einen neuen Mietvertrag unterschreiben und dann die alte Wohnung kündigen.
Nein! Ein Wechsel ist problemlos möglich. Überschneidungen und doppelte Mietzahlungen sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird.
Nein, es sind keine Anteile (vielleicht bekannt bei Genossenschaften) zu entrichten. Eine Provision ist nicht zu zahlen!
Ja, es fallen 3 Kaltmieten Kaution an.
Wenn Sie Ihre Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand abgeben, bekommen Sie zunächst 1/3 der Kaution ausgezahlt. Die restlichen 2/3 behalten wir bis zur Erstellung der letzten Betriebskostenabrechnung ein (Zustellung im nächsten Jahr nach Ihrem Auszug). Je nach Ergebnis zahlen wir dann Ihre Kaution zusammen mit einem Guthaben aus oder verrechnen diese.
Durch das Anbringen von Satellitenschüsseln wird die äußere Ansicht unserer Häuser wesentlich beeinträchtigt. Deshalb sind unsere Wohnungen zum überwiegenden Teil mit Kabelfernsehen ausgestattet, die über zahlreiche Programme verfügen. Für unsere ausländischen Mitbürger können zusätzliche Programme in das Kabelfernsehen eingespeist werden. Außerdem kann durch das Anbringen einer Parabolantenne die Bausubstanz beschädigt werden.