Rechtsanwalt und Notar Ralf Mitschke informierte über Vorsorgevollmachten

Rechtsanwalt und Notar Ralf Mitschke hatte viel zu erklären.

Gerade vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof Mitte des Jahres Formulierungen in bestehenden Verträgen für nicht hinreichend detailliert erklärt hatte, waren zahlreiche Menschen anwesend, die sich bereits vor einiger Zeit mit diesem Thema beschäftigt hatten.

Aufgrund dieser neuen Bestimmungen werden in den Patientenverfügungen und Vollmachten weitergehende und zusätzliche Formulierungen notwendig, ohne die die bestehenden Vereinbarungen unklar bleiben und Deutungen zulassen, die der Verfasser eigentlich vermeiden wollte.

So richteten sich die Fragen zum Schluss des Vortrags an den Referenten häufig zu diesen weiterreichenden Formulierungen – viele Menschen hatten ihre Vollmachten dabei und glichen die Formulierungen ab. Und obwohl das Thema für die Anwesenden, die sich erstmalig damit beschäftigten, sehr komplex war, kamen auch hier interessierte Nachfragen aus dem Publikum.

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