Wie und wo bekomme ich einen Wohn­berechtigungs­schein und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Beantragung für die Stadtbezirke von Werdohl:
Stadtverwaltung Werdohl
Abt. Soziales
Ansprechpartnerin: Frau Seckin
Telefon: 02392 971-312
Rathaus Nebengebäude, Zimmer 54
Lüdenscheider Straße 6, 58791 Werdohl

Beantragung für die Stadt Neuenrade:
Märkischer Kreis
Fachdienst 22
Ansprechpartnerin: Frau Sommer
Telefon: 02351 966-6841
Kreishaus Lüdenscheid, Zimmer 321
Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Des Weiteren dürfen bestimmte Wohnungsgrößen pro Person nicht überschritten werden. Nähere Informationen geben dazu gerne unsere Mietbetreuer.

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