Ich möchte innerhalb der Bestände der Woge-Werdohl umziehen. Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Nein! Ein Wechsel ist problemlos möglich. Überschneidungen und doppelte Mietzahlungen sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird.