Ich möchte innerhalb der Bestände der Woge-Werdohl umziehen. Muss ich eine Kündigungs­frist einhalten?

Nein! Ein Wechsel ist problemlos möglich. Überschneidungen und doppelte Mietzahlungen sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird.

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