Annegret Röllmann referierte über Pflegestärkungsgesetz II
Das Pflegestärkungsgesetz II – Was ändert sich für die Betroffenen? war der Titel des Vortrags vom Dienstag, 10. Oktober in der Stadtbücherei Werdohl den die Arbeitsgemeinschaft Demenz Werdohl, eine Kooperation zwischen der Stadt Werdohl in Person von Gudrun Siebert und der Ütterlingser Quartiersmanagerin Silke Kreikebaum, zur Information der von Pflege Betroffenen oder der Angehörigen von Pflegebedürftigen veranstalteten.
Die Arbeitsgemeinschaft hatte sich eine Fachfrau für das umfangreiche und für Laien schwer verständliche Thema eingeladen. Annegret Röllmann von der Pflegeberatung des Märkischen Kreises referierte zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetztes und beantwortete kompetent die Fragen der Anwesenden.
Das Pflegestärkungsgesetzt II, welches seit Beginn des Jahres die Neuerungen der Leistungen der Pflegeversicherung regelt, gewährt den Pflegebedürftigen mehr Leistungen, bietet mehr Sicherheit und Entlastung sowohl für die pflegenden Angehörigen als auch für die Pflegekräfte. Die grundsätzliche Änderung besagt hierbei, dass die drei Pflegestufen, in die die Pflegebedürftigen bisher „einkategorisiert“ wurden, ersetzt wurden durch fünf Pflegegrade, die eine bessere Grundlage für mehr Individualität in der Pflege schaffen sollen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit im Alltag nachhaltig zu stärken und den Menschen einen möglichst langen Verbleib in ihren eigenen Wohnungen zu sichern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der besseren Einstufung der Menschen mit Demenz.
Nachfragen kamen von den 10 interessierten Zuhörern zum Beantragungsmodus, zum Verfahren des Begutachtungstermins und natürlich zu den finanziellen Mitteln, die im Einzelnen abgerufen werden können.